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Solaris Förderzentrum für Jugend und
Umwelt gGmbH Sachsen
Geschäftsführer Herr Gauder, Herr Neumann
Handelregisternummer HRB Chemnitz 9783
Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Deutschland
Telefon: (+49) 0371 - 368 58
00
Fax: (+49) 0371 - 368 55 10
E-Mail Formular, www.solaris-fzu.de
Hochseilgarten Chemnitz
Küchwaldring 20, 09113 Chemnitz, Deutschland
Telefon: (+49) 0371 - 336 07 22
Fax: (+49) 0371 - 336 07 21
E-Mail Formular, www.hochseilgarten-chemnitz.de
Letzte Aktualisierung der Website:
11. April 2018
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fassung vom 01.05.2007
§ 1 geltungsbereich
(1) Die Leistungen des Hochseilgartens Chemnitz
werden in Trägerschaft der solaris Förderzentrum für
Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen im Rahmen deren
Satzungszwecks angeboten.
(2) Für die Nutzung des Hochseilgartens Chemnitz (im
folgenden HSG) gelten ausschließlich die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 vertragsschluss
(1) Das Ausfüllen des Anmeldeformulars stellt ein
Angebot des Bestellers zum Vertragsschluss dar. Der HSG
kann dieses Angebot durch Zusendung einer
Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(2) Ein Vertragsschluss kommt mit natürlichen Personen
nur unter der Voraussetzung deren unbeschränkter
Geschäftsfähigkeit (Erwachsene) zustande. Zur Nutzung
des HSG benötigen beschränkt Geschäftsfähige
(Minderjährige) die vorherige Genehmigung ihres
gesetzlichen Vertreters, die dem HSG nachzuweisen ist.
§ 3 rücktrittsrecht
(1) Der Besteller kann vom Vertragsschluss ohne
Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt kann nur
schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Zugang beim
HSG.
(2) Im Falle des Rücktritts werden in Abhängigkeit von
dessen zeitlicher Entfernung zum Veranstaltungsbeginn
und des Gesamtpreises laut Anmeldebestätigung des HSG
folgende pauschalierte Ersatzzahlungen fällig:
- ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
- ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- am Tag des Beginns der Veranstaltung: 100 %.
Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass dem HSG
durch den Rücktritt ein geringerer als der pauschalierte
oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 4 leistungen
(1) Der HSG führt den Kurs im vereinbarten
Leistungsumfang mit Sicherheitstrainern durch. Der HSG
behält sich aus berechtigten Gründen unter Wahrung des
Vertragszwecks Leistungsänderungen vor, über die der
Besteller unverzüglich unterrichtet wird.
(2) Für nicht in Anspruch genommene Leistungsteile aus
Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, findet
keine Kostenerstattung, auch nicht anteilig, statt.
(3) Leistungen Dritter (Catering, Grillen, Seminarräume,
Hotel / Unterkunft) berühren das Vertragsverhältnis mit
dem HSG nicht, auch wenn der HSG solche Leistungen
vermittelt hat.
§ 5 zahlung
(1) Der vereinbarte Gesamtpreis der Leistung ist
nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unbar
durch Überweisung an die in der Rechnung genannte
Bankverbindung zu zahlen.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist der HSG
berechtigt, ohne weitere Aufforderung Mahnkosten sowie
Verzugszinsen, ggf. auch weitere Verzugsschäden,
gegenüber dem Besteller geltend zu machen.
§ 6 haftung
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung im HSG
erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko von Unfall und
Bergung hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen.
(2) Für Personen- und Sachschäden haftet der HSG nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des HSG
für Pflichtverletzungen Dritter ist ausgeschlossen.
§ 7 ausschluss von der
veranstaltung und nichtleistung wegen höherer gewalt
(1) Der HSG ist berechtigt, Personen, die unter
Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen
bewusstseinsverändernden Mitteln, die die
Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, stehen, von der
Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, ebenso
bei erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die
den Teilnehmer selbst bzw. Dritte gefährden können.
Zudem ist der HSG bei Nichtbefolgung der Anweisungen der
Trainer oder bei nachhaltigen Störungen des
Veranstaltungsablaufs zum Teilnahmeausschluss
berechtigt.
(2) Im Falle des Ausschlusses nach Absatz 1 sind
Kostenerstattungen ausgeschlossen.
(3) Aus wichtigen Gründen, insbesondere infolge höherer
Gewalt bei extremen Witterungsverhältnissen oder wegen
Nichtverfügbarkeit der Leistung, etwa infolge
unvorhergesehenen Ausfalls eines Trainers, technischer
Probleme oder Risiken etc., kann der HSG die
Veranstaltung absagen.
In diesem Fall kann der Besteller einen neuen
Veranstaltungstermin vereinbaren oder vom Vertrag
zurücktreten. Nimmt der Besteller sein Rücktrittsrecht
in Anspruch, sind gegebenenfalls bereits ausgetauschte
Leistungen gegenseitig zurückzugewähren. Erfolgt ein
Abbruch aus wichtigem Grund nach bereits begonnener
Veranstaltung, wird jedenfalls die Hälfte des
vereinbarten Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Je nach
Zeitpunkt des Abbruchs steht es dem Nutzer frei, sich
über einen neuen Termin für die noch ausstehenden
Leistungsteile und deren Vergütung mit dem HSG zu
einigen.
§ 8 datenverarbeitung
Der Besteller erklärt sich einverstanden, dass
sämtliche personenbezogenen Daten automatisiert
verarbeitet und gespeichert werden. Es gilt das
Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz
§ 9 schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht.
Ungültige Vertragsbestimmungen sind wirksam durch solche
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Das gleiche
gilt für Vertragslücken.
(2) Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HSG
abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht und der
Gerichtsstand des Erfüllungsorts der Leistung als
vereinbart.
Chemnitz, am 01.05.2007
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